Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Das entsprechende Formular der Europäischen Reiseversicherung finden Sie hier.
Grundsätzlich gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hotellerie (AGBH 2006).
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr
5.5 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der
Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Er-
klärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
5.6 Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige
Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren
möglich: